Sektionen
Die Mitarbeitenden des Kantons Bern können einer der 45 Sektionen aus den unterschiedlichsten Bereichen beitreten. Die Sektionen vertreten die Interessen der jeweiligen Berufsgruppe.
Jeder Sektion steht ein Präsident bzw. eine Präsidentin und ein Vorstand vor. Die Sektionspräsidentinnen und -präsidenten sind in der Regel Mitglieder der Delegiertenversammlung. Die Sektionen bewahren ihre Selbständigkeit und innere Gliederung. Ihre Statuten dürfen nichts enthalten, was den Verbandsstatuten des BSPV widerspricht.
Für die Aufnahme von Sektionen ist die Delegiertenversammlung zuständig. Wenn eine Sektion sich auflöst oder aus dem Verband austritt, werden deren Mitglieder zu Einzelmitgliedern, sofern sie sich nicht einer andern Sektion anschliessen.
Sektionen - Übersicht
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Sektionszuschläge
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Sektionen von A - Z
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